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Die PARTEI informiert: Erst schießen, dann fragen: #Fotzengate geht vor Gericht und Verfassungsbeschwerde wurde eingelegt Am 10.11.21 wurden in Bayern zwei Wohnungen von PARTEI-Mitgliedern durch die Polizei durchsucht. Grund dafür waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Amberg wegen Volksverhetzung und Beleidigung, weshalb die Kanzlerinkandidatin für die öffentliche Anbringung der Plakate (bei Die PARTEI hängen die Spitzenleute selbst!) ein Bußgeld über 120 Tagessätze zu je 60 €, also insgesamt 7.200 €, zahlen soll. Um genau zu sein, ging es um das beliebte "Feminismus ihr Fotzen"-Plakat, in dem das Landgericht Amberg neben der Volksverhetzung auch eine Schmähkritik sehen will. Gegen diese Auslegung und die Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung hat der Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. „Indem das Landgericht davon ausgeht, bei dem Plakat handele es sich um Schmähkritik und auf eine grundrechtliche Abwägung verzichtet, verletzt es unsere Mandantin in ihrer Meinungsfreiheit. Eine Abwägung ist schon deshalb geboten, weil in feministischen Kontexten auch für eine Aneignung von Bezeichnungen, mit denen Frauen abgewertet werden, plädiert wird.", so Dr. Prigge, der das PARTEI-Mitglied rechtlich vertritt. Die Beleidigung bzw. Schmähkritik will das Amtsgericht Amberg in der vermeintlichen Anbringung dieses Plakats unter Plakaten zweier Gegenkandidatinnen anderer Parteien sehen. So heißt es in dem Verfahrensschreiben: „Das Wahlplakat zeigt ferner auf dunkelrotem Untergrund das weiße Rückholbändchen eines Tampons, welches vom oberen Plakatrand herabführt und somit die Wirkung eines Pfeiles auf das oberhalb befindliche Wahlplakat besitzt." Zu diesem Vorwurf äußerte sich die Münchner Stadträtin und Erstellerin des Motivs, Marie Burneleit.. Pressemitteilung: https://www.die-partei.de/wp-content/uploads/2022/03/Fotzengate-geht-vor-Gericht.pdf
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