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Letzte Warnung vor der Diktatur - Anwältin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht

  - 5:16

11/04/2021 “Notbremsen”-Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Bearbeitungsstand 9. April 2021) Im Gesetzesentwurf heißt es: “Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht, um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicherzustellen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Deshalb sind Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards erforderlich, die in einem Landkreis ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner gelten.” Es ist dies eine eigenwillige Interpretation der Sachlage. Seit Beginn der Pandemie ist es noch nie zu einer Überlastungslage in den Krankenhäusern gekommen. Von einer dynamischen Ausbreitung des Virus und insbesondere von einem dynamischen Anstieg der Kranken und Toten, auf die es bevölkerungsschutztechnisch allein ankommen könnte, konnte und kann keine Rede sein.


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Uploaded 4 years ago  

April 12th 2021  

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Category: News







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